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Die Aufnahme in die Einsatzabteilungen ist an folgende Voraussetzungen geknüpft. Du musst
- mindestens 17 Jahre alt sein,
- über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
- dich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
- darfst nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (zum Beispiel Brandstiftung) verstoßen haben.
Für die Jugendfeuerwehr musst du zwischen 10 und 17 Jahre als sein, für die BOS-Kindergruppe zwischen 6 und 10 Jahre.